Neue Informationen zu Kosten Gebärdensprachdolmetscher + Assistenz, Maskenpflicht

  1. Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher: Das Gesundheitsministerium schreibt: „Die Kosten für Gebärdendolmetscher/–innen zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.01.2021 zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV vom 8.2.2021 und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie (impfKErstR) vom Freistaat Bayern erstattet. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird die Kreisverwaltungsbehörden in ihrer Zuständigkeit darüber informieren, dass jede/r Betroffene auf einen ausgebildeten Gebärdensprachdolmetscher/–in ihrer/seiner Wahl zugreifen und diese/n mit ins Impfzentrum nehmen kann und dass die Impfzentren bzw. Kreisverwaltungsbehörden nachträglich die von den Gebärdensprachdolmetscher–/innen ausgestellte Rechnung erstatten sollen. Den Impfzentren steht bereits seit Wochen ein Film in Gebärdensprache zu den Abläufen im Impfzentrum zur Verfügung, den wir auch auf unserer Seite anbieten: https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/. Gehörlose können die Coronavirus–Hotline per Fax: 09131 6808–2202 kontaktieren. Für einen Impfvorgang dürfen Sie mit ca. 30 Minuten rechnen.
  2. Kontaktbeschränkungen für Menschen mit Behinderung mit Assistenzbedarf: folgender Passus wurde in den FAQ (Lockdown–Fragen) veröffentlicht: „Wie sind die Regeln zur Kontaktbeschränkung für Menschen mit Behinderung auszulegen? Es gelten zunächst auch hier die allgemeinen Regeln zu den Kontaktbeschränkungen in § 4 der 11. BayIfSMV. Nicht einzurechnen sind aber Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Behinderung zwingend benötigen.“ https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zum-lockdown
  3. Aktualisiertes Infoblatt zur Mund–Nasen–Bedeckung. Bitte lesen Sie hierzu folgendes Informationsblatt
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